Die Landeshauptstadt Kiel sucht zum 1. August 2026 eine*n Auszubildende*n in dem Ausbildungsberuf
Verwaltungsfachangestellte*r - Kommunaler Ordnungsdienst.
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sorgen für Ordnung in unserer Stadt. Sie kontrollieren, klären auf, geben Auskunft und ahnden Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten. Die besondere Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienstes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Der KOD ist
durch seine Uniform für die Bevölkerung jederzeit erkennbar und ansprechbar.
Bürger*innen haben dadurch die Möglichkeit, sich bei Vorkommnissen oder
drohenden Missständen direkt an die Kräfte des KOD vor Ort zu wenden. Darüber
hinaus ist der KOD präventiv und beratend tätig und seine Mitarbeiter*innen
stehen unmittelbar als kompetente städtische Ansprechpartner*innen zur
Verfügung. Die Mitarbeiter*innen repräsentieren mit ihrem Auftreten und ihrem
Handeln die Landeshauptstadt Kiel.
In seinem Einsatzgebiet
ist der KOD für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen sowie
Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig und trägt dazu bei,
dass Kiel eine attraktive und sichere Stadt bleibt. Zur Wahrnehmung dieser
Aufgaben hat der Ordnungsdienst besondere Befugnisse, z. B. Personalien
feststellen, Erteilung von mündlichen Verwarnungen, Platzverweise aussprechen und durchsetzen, Gegenstände
sicherstellen oder Fahrzeuge abschleppen lassen.
Das erinnert an die Aufgaben der Polizei und
tatsächlich arbeitet der KOD eng mit der Landespolizei und der Bundespolizei
zusammen. Dennoch hat der KOD einen deutlich anderen Auftrag als die Polizei
und übernimmt vielseitige Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Ordnung, die
das Leben der Menschen in der Landeshauptstadt unmittelbar lebenswerter machen.
Voraussetzungen
Nora Mechita Pflugradt
Tel 2204
nora.pflugradt@kiel.de